Wiedereröffnung Start- und Landeplätze – Grundsätzliche Empfehlung des SHV

Liebe Fliegerfreunde

Für die weitgehende Einhaltung des Benutzungsverbots danken wir euch bestens. Nach einer längeren Pause sind alle Start- und Landeplätze der FGA ab Mittwoch, 22. April 2020 wieder offen. Die Tafeln werden baldmöglichst wieder abgebaut. 

Wir bitten euch, die vom Bundesrat verfügten Massnahmen strikte einzuhalten.

Folgende Regeln gelten deshalb bis auf weiteres auf den Start- und Landeplätzen:

  • Fliegen und Sport sind grundsätzlich erlaubt.
  • Einhalten der Mindestabstände von 2 Metern.
  • Vermeiden von Gruppierungen von mehr als 5 Personen (unter Einhaltung der Mindestabstände). 
  • Der SHV empfiehlt den Piloten, selber die Regeln vom BAG einzuhalten. Bei deren Missachtung kann die Polizei von Gesetzes wegen einschreiten.
  • Wir bitten darum, mit Bedacht und grosser Umsicht zu fliegen.
  • Es dürfen keine Fahrgemeinschaften gebildet werden. Die Schutzmassnahmen sind auch beim Transport zum Fluggebiet einzuhalten. 

Für die Startplätze am Rorschacherberg, St. Anton und Montlinger Schwamm
ist folgendes zu beachten:

  • Gibt es grössere Gruppierungen und Versammlungen, können die Gemeinden die Plätze schliessen. 

Aus Sicht des Vorstandes spricht nichts mehr gegen das individuelle Fliegen, wie z.B. Hike & Fly. Trotzdem ist es sicherlich nicht im Sinne der Sache, wenn jetzt viel Freizeitverkehr aufkommt. Daher bitten wir Piloten, welche nicht aus der Region stammen, in ihrem eigenen Fluggebiet zu bleiben. 

Die bisherige Strategie des Bundesrates war erfolgreich und diesen Erfolg sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Wir alle haben eine gemeinsame Aufgabe. Ein Virus zu bekämpfen und Todesfälle zu verhindern.   

Fly Save

Liebe Grüsse

Rosi Forrer – Präsidentin FGA

Lichtensteig, 21.4.2020

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