Wildschutz


Diese Regelungen sind in sehr kooperativen, aber mühsamen Arbeitssitzungen mit den Jägern erarbeitet worden und hat natürlich nur vorübergehend Gültigkeit: wenn die Jägerschaft den Eindruck gewinnt, dass die bunten ‘Adler’ auch mit der Regelung das Wild zu stark stören (und diesen Eindruck werden sie auf jeden Fall geltend machen, wenn sie undisziplinierte Piloten beobachten!), dann gibt’s natürlich weitere Restriktionen. Es liegt an uns, uns zu beherrschen und andere gegebenenfalls anzusprechen: “Hey, sicher hast du’s nicht gewusst….”

Die Gebiete können auch sehr gut in Google Earth betrachtet werden: Fluggebiet Alpstein

Gebiete

Gebiet „Äscher-Ebenalp“

Dieses Kerngebiet sollte, schon aus Gründen der persönlichen Sicherheit, nicht tiefer als 1500 m überflogen werden. Falls Du über der Altenalp absäufst, ist es möglich, westlich des Seealpsees zu landen. In Richtung Wasserauen sind von hier aus kaum weitere Landemöglichkeiten zu finden.

Gebiet „Lehmental: Öhrligrueb bis Hüenerberg“

Nach zähen Verhandlungen wurde eine Vereinbarung gefunden, die es uns ermöglicht, weiterhin zum Säntis fliegen zu können. Nach dem Sattel der Altenalp beginnt ein Korridor, der sich bis zum Säntis erstreckt. Er entspricht der üblichen Flugroute, sofern diese vernünftig und mit den nötigen Sicherheitsreserven beflogen wird. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass man einerseits auf der Nordseite der Krete fliegt und andererseits die Höhe von 1800m nie unterschreitet. Falls man in Gefahr kommt, unter diese Mindesthöhe zu fliegen, so ist es sowieso von Vorteil, schleunigst den Rückweg Richtung Ebenalp anzutreten, um nicht einen längeren Fussmarsch durch das Lehmental in Betracht ziehen zu müssen. Dieses Gebiet gehört zum eidgenössischen Jagdbanngebiet, ebenso wie das Gebiet „Falalp“. Weil das Wild in den Wäldern gut Deckung findet, kann die minimale Überflughöhe relativ niedrig bei 1800m gehalten werden. Das Jagdbanngebiet zieht sich weiter Richtung Norden. Wegen des grossen Waldbestands ist es aber weiterhin möglich, zum Kronberg zu fliegen, zumal wir dies ja nur bei angemessener Höhe versuchen. Beim Flug über der Krete ist auf das Wild, das sich an den Hängen der Südseite aufhält, besonders zu achten. Vermeide sofort den Sichtkontakt, indem Du nach Norden fliegst.

Gebiet „Falalp-Säntis“

Für dieses sensible Gebiet, das zum eidgenössischen Jagdbanngebiet gehört, gilt faktisch ein Überflugverbot. Es zieht sich bis auf die Südseite der Rossmad. Es ist nur an absoluten Hammertagen möglich, im Alpstein eine Höhe von 3000 m zu erreichen. Das Wild findet kaum Deckungsmöglichkeiten, dementsprechend heftig sind auch die Fluchtreaktionen. Ein Start vom Säntis mit anschliessendem Gleitflug Richtung Messmer, Ebenalp, Wasserauen ist somit nicht mehr möglich.

Gebiet „Marwees“

Dieses Gebiet ist gleichzeitig das kantonale Jagdbanngebiet. In den Gloggeren am Nordhang der Marwees findet die Aufzucht der jungen Gemsen statt. Dieser zerklüftete Hang, durchsetzt mit grossen Felsen, stellt ein sehr sensibles Gebiet dar. Über die Marwees darf geflogen werden. Du hältst dich immer über der Krete und vermeidest jeglichen Sichtkontakt mit dem Wild. Sobald du dich über der Marwees nicht mehr halten kannst, solltest du umkehren, denn ein Weiterflug über die Gloggeren ist weder erlaubt noch sinnvoll.

Gebiete „Bogarten“ und „Alp Sigel“

Diese beiden Sperrgebiete schränken uns kaum ein. Beide befinden sich auf der Südseite des Alpsigels bzw. des Bogartenfirstes. Falls wir in der glücklichen Lage sind, in jenen Regionen um die Mittagszeit Thermik zu finden, so werden wir mit Vorteil sehr hoch, also über 2000 m das Gelände überfliegen. Damit aber der Weg Richtung südöstliche Alpsteinkette nicht verschlossen wird, besteht ein Korridor.

Gebiet „Petersalp / Gerstengschwend“

Das Sperrgebiet schränkt uns ebenfalls kaum ein. Die Mindestflughöhe vom 1700m über Meer ist gut zu verkraften.