Seit diesem Frühling ist die Wildruhezone beim Kronberg „Südliches Appenzeller Hinterland“ im Fluggebiet Alpstein zu beachten. Im Gebiet der Petersalp südwestlich des Kronbergs gilt es ganzjährig die Mindestflughöhe von 1700m ü. Meer einzuhalten, d.h, das der Petersalpgipfel mindestens 120m überflogen werden muss. Eine aktuelle Google Earth Datei zur Wildschutzzone ist unter Fluggebiete zu finden.

Wildschutz Petersalp
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