An der kommenden Landsgemeinde in Appenzell Ende April wird die Versammlung darüber befinden können, ob die Nackedeis im Alpstein weiterhin ungestraft wandernd ihrer – doch speziellen – Neigung frönen können. Die Geschichte hat bereits Wellen bis nach New York geschlagen. Die Standeskommision IR schlägt nämlich den Innerrhodnern vor, dass Nacktwandern als anstössiges Verhalten & grober Unfug gilt und deshalb mit einer Busse von bis zu CHF 200.- bestraft werden kann. Dass das Offizialdelikt auch bei füdlibluten Hängegleiter zur Anwendung kommen könnte, war in den ausführlichen Debatten am FGA Stamm nicht abschliessend aufschlussreich.
Landesfähnrich Melchior Looser meinte auf Anfrage dazu:“ Natürlich, falls der neue Ordnungsbussenkatalog an der Landsgemeinde angenommen wird, fallen auch die Hängegleiterpiloten darunter.“ Er gab aber zu, dass dies nicht einfach sein werde, weil der betreffende Pilot aus der Luft relativ einfach einen ‚ruhigen‘ Aussenlandeplatz ansteuern kann. Ausserdem sei es ja in der Luft auch im Sommer frisch und deshalb rechne er sowieso nicht mit vielen Delinquenten.
Ein Problem könnte aber die SHV Nummer sein, welche ja an jedem Hängegleiter angebracht sein muss. So könnte ja der Polizist seelenruhig zum Piloten nach Hause fahren und dann die Busse ausstellen, werweisste man am FGA Stamm. Die Kennzeichnungspflicht an den Fluggeräten lobte der Vorsteher des Polizeidepartement Looser die Piloten im Alpstein, man müsse immer weniger ermahnen. Was auch den FGA Präsi freut!