Sperrung der Startplätze im & um den Alpstein

Liebe Piloten

Die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise und die vom Bundesrat verschärften Verhaltensvorschriften erfordern ausserordentliche Massnahmen. Deshalb sperrt der Vorstand der FGA per sofort alle Start- und Landeplätze im Alpstein. Die Sperrung aller Start- und Landeplätze erfolgt in Absprache mit den Landeplatzbesitzern und den Bergbahnen. Die Sperrung betrifft alle Startplätze auf der Ebenalp, Hoher Kasten, Kronberg, Montlingerschwamm, Rorschacherberg und St. Anton. Die Sperrung wird vor Ort signalisiert.

Die Sperrung gilt ab sofort und bis mindestens am 26. April 2020.

Die Sperrung ist erforderlich und ist ein sinnvoller Beitrag, das vom Bundesrat erlassene Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen einzuhalten. Auch wird verhindert, dass bei allfälligen Flugunfällen die Spitäler zusätzlich belastet werden.

Helft bitte mit, der Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und haltet Euch an die Sperrung der Start- und Landeplätze im Alpstein. Bleibt zu Hause!

Blibet gsund
Rosi Forrer – Präsidentin FGA

4 Gedanken zu „Sperrung der Startplätze im & um den Alpstein

  1. Stefan GUJER

    Ein herzliches Hallo zusammen !

    Zum aktuellen Anlass der äusserst schwierigen Situation rund um das Thema

    — C O R O N A —

    habe ich in meinem ersten Blog vom 23_03_2020 auf das Stichwort „Solidarität“ hingewiesen. Nach etlichen Blogs von Piloten (vor & hinter den Kulissen) melde ich mich an der Stelle, gerne wieder öffentlich noch ein zweites Mal zu Wort.

    FACTS mit Stand per / 07_04_2020 / 09:20h local time / lauten wie folgt:

    – Das BAZL hat bis dato kein „Grounding“ für die Leichtaviatik ausgesprochen; „noch“ darf normal, im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen geflogen werden.
    – Unzählige Vorstände von Schweizerischen Hängegleiter-Clubs haben in der Zwischenzeit regional, an vielen, offiziell publizierten Startplätzen ein temporäres Startverbot erlassen. Dies auf Empfehlung durch den Verband der Schweizerischen Hängegleiter und ihrer eigenen Haltung und Sicht aus ihrer Eigenverantwortung als Clubvorstände.
    – Der Bundesrat ruft die Bevölkerung bis auf Weiters in der Schweiz dazu auf, von nicht dringlichen Reisen abzusehen.

    Anmerkungen aus meiner eigenen Haltung und Sichtweise:

    – Nach den bis dato erlassenen Bestimmungen ist es nicht verboten, die eigene Haustüre mit dem Flügel am Rücken zu verlassen um in ein Berggebiet zu marschieren und bei idealer Meteo sich in die Lüfte zu schwingen.
    – Streckenflieger sollen sich darüber im Klaren sein, dass die Landesgrenzen geschlossen sind falls im nahen Ausland eine Aussenlandung unausweichlich werden sollte.
    – Der Schweizerische OEV fährt bis zum 19_04_2020 stark reduziert.
    – Aborthäuschen und Restaurants sind geschlossen.
    – Dass wir im Moment ALLE sehr eingeschränkt sind schmerzt gewaltig in unserer Freiheit und es kratzt in unserem ureigenen Ego.
    – In Bezug auf unsere Fliegerei in der Leichtaviatik betrachtet, tun mir persönlich die unzähligen Flugschulen (Motor- UL- Ballon- Segel-& Hängegleiter-Fliegerei) mit ihren aktiven Schülerinnen und Schüler sehr leid, weil sie alle eben temporär, nicht Schulen dürfen. Eine sehr bedrohliche Situation auch in finanzieller Hinsicht für diese Unternehmen.

    Hoffnungsvolles Licht am Horizont:
    – Bald wird unsere Landesregierung das Schweizerische Volk wieder aktuell orientieren über die nächsten Schritte in dieser schwierigen Zeit zur Bewältigung dieser Pandemie.

    Fliegergrüsse
    Stefan

    Stefan Gujer
    CH-8260 Stein am Rhein
    (auch FGA-Mitglied / SHV 45625)

    Antworten
  2. Philipp

    Geschätzter Vorstand

    Der Bundesrat und SHV empfehlen nicht zu fliegen, aber verbieten darf es nach mir nur das BAZL.
    Eine Empfehlung fände ich daher eher angebracht. Ich finde Diese Tafel sorgt wahrscheinlich für sehr viel turbulenz in der fga und der fliegerszene. Daher würde ich es begrüssen und empfehlen die tafeln anzupassen. Und wenn die empfehlungstafel am berg steht, wäre ich gespannt wieviele piloten dann wieder mit der bahn runtergehen, abgesehen von denen die irgendwo hike & fly betreiben die von der tafeln nichts sehen.
    fliegerische grüsse & happy landing
    Philipp Klauser

    Antworten
  3. Martin Kläger

    Hoi Rosi und FGA

    Als neuer Mitbewohner seit letzten November in wunderschönen Appenzell, geniesse ich nach einigen Jahren „Horu“ wieder die wunderschöne Bergwelt des Alpstein.
    Doch leider musste ich gestern völlig überrascht per sms eines Freundes den Entscheid der FGA zur Kenntnis nehmen.
    Ich bin nicht Mitglied der FGA (noch nicht, aber ..??, immer noch im DGCSchaffhausen), erlaube mir aber doch einen Kommentar als Flieger in der ganzen Welt und im Alpstein.
    Ich bin schon einige Male mit dem Schirm, seit meiner erneuten Kurzarbeit (Grounding) in der Natur unterwegs. Zurückhaltend mit Schirm, Bike und auf den Trails im Bewusstsein der CV19-Sachlage.
    Bei meinen gelegentlichen Flügen hatte ich sehr sympathische Kommentare von Passanten, die ich noch nie so erlebte vor der Corona-Zeit. (wenn auch sehr wenige Leute getroffen !)

    Über den pauschalen Entscheid eines Verbotes bin ich sehr enttäuscht, nachdem sich der Kommentar der FGA davor als sehr vernünftig angehört hatte. Da schreibt Ihr selber: „die Unfallgefahr ist nicht relevant“. Euer zweiter Punkt für den Entscheid: Ansammlungen von Leuten habe ich nie erlebt.
    Empfinde es sowenig eine Risiko-Sportart wie Bike, Climb, Skitouren oder auf einem Trail unterwegsn zu sein. (siehe neuste Unfall-Statistik der Wanderer im SAC-Heft !)

    Den Gleitschirm-Sport mit diesem Entscheid als Risikosportart darzustellen ist sehr heikel.
    Ich versuche nicht auf Reisen zu gehen, benütze das Auto praktisch nicht mehr und lebe in meinen vier Wänden.

    Wer soll das Verbot umsetzen?
    Am Startplatz; müsste jemand von FGA anwesend sein, oder die Polizei?
    Am Landeplatz; Wer, wenn ich auf privater Wiese lande? (suche immer noch den Artikel in der AI-Verfassung).
    Ich appelliere an eine „Empfehlung“ und an den gesunden Menschenverstand, was der Bundesrat, in meinen Augen zur Zeit als sehr starke Krisenmanager, auch sehr vernünftig und „gut Schweizerisch“ umsetzt !

    En liebe Gruäss & Happy Landings
    Martin Kläger

    Antworten
  4. Samuel Niederer

    Geschätzter Vorstand
    Diese Massnahme ersehe ich als absolut übertrieben. Ich weiss, dass momentan alle auf dieses Virus etwas überreagieren. So empfinde ich es wie in diesem Fall.
    1. Die Bergbahnen stehen still, da werden ca. 80 % aufs Fliegen schon mal vorweg verzichten (ich inkludiert)
    2. Sicherheitsabstand gewährleistet; jene 20 % die auf den Berg hinauflaufen, werden bestimmt am Startplatz nicht anstehen müssen, weil, ja, ist glaub selbsterklärend….
    3. Imageverlust, ein Stück weit werden wir als Risikogruppe für die Öffentlichkeit dargestellt, das ist nicht sehr zielführend, und so denke ich auch nicht ganz in euerm Sinne.
    4. Solidarität: ein Teil der Begründung steht oben. in ganz Europa stehen am Ortseingang max. 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln, und stellt euch vor, die Polizei schafft es seit Jahrzehnten nicht, dass sich jeder dran hält.
    Aber ich hoffe und bin überzeugt, dass sich die ganze Nervosität bald im Nichts auflösen wird, da braucht es, so bin ich überzeugt, kein Flugverbot.

    Gesunde Grüsse

    Sammy

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