Rorschach

Das Fluggebiet mit herrlichem Seeblick.

SHV-Tafel und kurzes Video-Porträt

Der Startplatz liegt auf dem Büchel oberhalb von Grub. Die Landplätze befinden sich auf dem Gemeindegebiet von Goldach, nördlich der Sulzstrasse, die Ausweich-Landeplätze südlich der Sulzstrasse (siehe Karte). Der Startplatz ist mit einem roten Windsack und der Nr. 1, der Landeplatz mit einem blauen Windsack und dem Buchstaben A gekenn-zeichnet.

Für das Fliegen im Fluggebiet Rorschach sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Beim Landeplatz sowie auf dem Rad- und Gehweg darf nicht parkiert werden! Parkplätze stehen beim P+Rail des SBB-Bahnhofs Goldach zur Verfügung.
  • Je nach Ansaat, Bepflanzung oder Grashöhe soll Landeplatz 1 oder Landeplatz 2 mit dem nördlichen Abbauraum ausgewählt werden. Wenn auf beiden nicht gelandet werden kann, darf einer der beiden Ausweich-Landeplätze mit südlichem Abbauraum angeflogen werden.
  • Die CTR des Flughafens Altenrhein ist unbedingt zu beachten. Einflug nur mit Freigabe der Flugsicherung Altenrhein! Der Landeplatz kann im Direktflug ohne Einflug in die CTR erreicht werden.
  • Am Sulzberg, über dem EFH‑Quartier vor dem Landeplatz, ist auf Hangsoaring zu verzichten. Die Häuser sind in genügendem Abstand (mindestens 100 m) zu überfliegen.
  • Die Start‑ und Landeplatzgebühr ist für jeden Start und jede Landung zu bezahlen.
  • Am Startplatz und auf den Landeplätzen ist Groundhandling nicht erlaubt.
  • Um das Fluggebiet zu erhalten, muss mit Respekt, gutem Verhalten und Anstand geflogen werden.