Fluggemeinschaft Alpstein

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Wildschutz Petersalp

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Seit diesem Frühling ist die Wildruhezone beim Kronberg "Südliches Appenzeller Hinterland" im Fluggebiet Alpstein zu beachten. Im Gebiet der Petersalp südwestlich des Kronbergs gilt es ganzjährig die Mindestflughöhe von 1700m ü. Meer einzuhalten, d.h, das der Petersalpgipfel mindestens 120m überflogen werden muss. Eine aktuelle Google Earth Datei zur Wildschutzzone ist unter Fluggebiete zu finden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 06:30 Uhr